Deutsche Krankenversicherung

Als in Deutschland approbierte Psychotherapeutin erfülle ich die Voraussetzungen für eine Abrechnung mit allen Kassen.

  • Privatversicherte & Beihilfeberechtigte: Eine Kostenübernahme ist in der Regel nach einer Antragstellung problemlos möglich, sofern die Kriterien einer behandlungsbedürftigen Diagnose erfüllt sind.
  • Gesetzlich Versicherte: Sollten Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz finden, besteht die Möglichkeit der Abrechnung via Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 SGB V.

 

 

 

Europäische Krankenversicherung

 

Sollten Sie bei einer europäischen Krankenversicherung (wie z. B. Allianz Care, Cigna Global, Bupa oder Versicherungssystemen für EU-Bedienstete wie RCAM) versichert sein, ist eine Behandlung in meiner Praxis in der Regel problemlos möglich.

 

So funktioniert die Kostenübernahme:

  • Jährliches Stundenkontingent: Die meisten europäischen Tarife sehen ein festes Kontingent an Therapiestunden pro Kalenderjahr vor. Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, wie viele Sitzungen in Ihrem spezifischen Tarif abgedeckt sind.
  • Selbstbeteiligung (Deductible): Beachten Sie, dass bei vielen internationalen Tarifen eine jährliche Selbstbeteiligung anfällt. Dies bedeutet, dass Sie einen Teil der Kosten bis zu einer vereinbarten Grenze selbst tragen, bevor die Versicherung die vollständige Erstattung übernimmt.
  • Abrechnungsmodus: Ich stelle Ihnen die Leistungen nach der deutschen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Diese reichen Sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein.

 

 

 

 

Spanische Krankenversicherung

 

Das spanische Gesundheitssystem unterscheidet sich in Bezug auf die psychotherapeutische Versorgung grundlegend vom deutschen System. Da der Beruf des Psychotherapeuten in Spanien in dieser Form nicht direkt existiert, ist ein spezifisches Anerkennungsverfahren notwendig, um offiziell im spanischen System gelistet zu werden.

 

Aktueller Status der Anerkennung

Ich befinde mich derzeit im laufenden Anerkennungsprozess meiner deutschen Qualifikationen durch die spanischen Behörden. Dies ist ein formaler Prozess, um meine Approbation und Fachkunde auch im spanischen Kontext (z. B. als Psicóloga Sanitaria) rechtlich zu verankern.

 

Auswirkungen auf die Kostenübernahme

Aufgrund dieses schwebenden Verfahrens gilt für Behandlungen vor Ort in Spanien aktuell Folgendes:

  • Öffentliche Krankenkassen (Seguridad Social): Eine Abrechnung über das öffentliche spanische System ist derzeit nicht möglich.
  • Private spanische Versicherungen (z. B. Sanitas, Adeslas, DKV): Da ich momentan noch nicht in den Provider-Listen (Cuadro Médico) der spanischen Versicherer geführt werde, übernehmen diese die Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

 

 

 

Mein Honorar für Privatpersonen

 

Um die Kostenplanung für Sie so einfach und übersichtlich wie möglich zu gestalten, verzichte ich auf die branchenüblichen variablen Steigerungssätze. Stattdessen basiert mein Honorarmodell auf festen Pauschalbeträgen für das Erstgespräch sowie für die regulären Folgesitzungen. Die aktuellen Tarife nenne ich Ihnen gerne im Rahmen Ihrer unverbindlichen Anfrage.

 

 

 

 

Terminabsagen & Ausfallhonorar

 

In einer psychotherapeutischen Praxis haben Termine eine besondere Struktur: Ich reserviere die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie. Damit dies reibungslos funktioniert und ich die Therapie für alle Patienten verlässlich planen kann, bitte ich um Beachtung der folgenden Regelung:

  • Absagefrist: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher ab.
  • Ausfallhonorar: Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung stellen.
  • Wichtiger Hinweis zur Erstattung: Bitte beachten Sie, dass Ausfallhonorare nicht von den Krankenkassen (weder gesetzlich noch privat) übernommen werden. Diese Kosten sind von Ihnen privat zu tragen.

 

 

 

Behandlungsvertrag

 

Um unsere gemeinsame Zeit im ersten Termin voll und ganz für Ihr Anliegen nutzen zu können, stelle ich Ihnen hier die notwendigen Unterlagen vorab zur Verfügung:

 

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